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Das Bundesverwaltungsgericht nimmt seinen Sitzungsbetrieb zum April wieder auf. Es wurden besondere Vorkehrungen zum Infektionsschutz getroffen. Voraussetzungen für den Erlass einer sogenannten Sperrgebietsverordnung. Dort boten wenig oder gar nicht bekleidete Frauen gegen Entgelt sogenannte Handentspannung und auch den Genitalbereich erfassende Ganzkörpermassagen an.
Gestützt auf eine Verordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes in Frankfurt am Main Sperrgebietsverordnung untersagte die beklagte Stadt dem Kläger, die Räume in dem Hinterhaus als bordellartigen Betrieb zur Verfügung zu stellen, weil die Ausübung der Prostitution in diesem Bereich durch die Sperrgebietsverordnung verboten sei.
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hob sie auf die Berufung des Klägers auf: Die weitgehende Legalisierung durch das Prostitutionsgesetz verbiete es, durch eine Sperrgebietsverordnung eine öffentlich nicht wahrnehmbare Ausübung der Prostitution zu unterbinden, ohne dass die Öffentlichkeit durch Begleiterscheinungen der Prostitution konkret belästigt werde.
Im Revisionsverfahren ist die Reichweite der Ermächtigung zum Erlass von Sperrgebietsverordnungen weiter zu klären. Die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass einer Sperrgebietsverordnung in Art. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Nach Art. Sie untersagt in einem näher umschriebenen Teil des Stadtgebiets jede Form der Prostitutionsausübung und lässt sie in anderen ebenfalls näher umschriebenen Teilen zu.
Der Kläger vermietete das Hinterhaus auf einem ihm gehörenden Hausgrundstück zum Betrieb eines sogenannten Massagestudios, in dem Prostituierte ihre Dienstleistungen anbieten.