GEWICHT: 64 kg
Titten: 80 E natur
1 Std:70€
Abfahrt: +60€
Services: Dominant, Klassisch, Leidenschaftliches Kussen, Franzosische Erotik, Paare
Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Prostituiertenschutzgesetz haben wir hier für Sie zusammengestellt. Wenn Sie in Deutschland als Prostituierte arbeiten, müssen Sie sich nach dem Prostituiertenschutzgesetz anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden. Sie sind bereits vor dem 1. Juli der Prostitution nachgegangen? Dann müssen Sie sich erst bis zum Dezember anmelden.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls Aliasbescheinigung nur bearbeitet werden kann, wenn Sie bei Ihrer Vorsprache alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.
Ab dem 1. Juli Vor der Anmeldung müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Diese findet in München beim Referat für Gesundheit und Umwelt statt. Zwei aktuelle Passfotos ohne Rand 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument. Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser nicht älter als drei Monate sein. Sie können sich zusätzlich eine Aliasbescheinigung zur anonymen Ausübung Ihrer Tätigkeit ausstellen lassen.
Diese Bescheinigung enthält die gleichen Angaben wie die "normale" Anmeldebescheinigung nur ist sie nicht personalisiert, sondern enthält einen "Künstlernamen". Auskünfte gibt die Ausländerbehörde. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. Hierzu stehen Dolmetscherinnen und Dolmetscher bereit. Wir werden Sie zeitnah über die angebotenen Sprachen, deren zeitliche Verfügbarkeit und über die Möglichkeiten einer Terminvereinbarung informieren.
Wichtiger Hinweis: Anmeldebescheinigung Falls Sie der Prostitution das erste Mal nachgehen wollen, sind Sie zur sofortigen Anmeldung - vor erstmaliger Aufnahme der Prostitutionstätigkeit - verpflichtet. Bitte melden Sie sich zeitnah an auch wegen der Gültigkeit der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung von 3 Monaten, die wir nach Ablauf nicht mehr akzeptieren dürfen , da in den folgenden Monaten und zum Ende des Jahres mit erheblichen Wartezeiten im KVR zu rechnen ist.